Preisbestandteile Strom
Der Strompreis setzt sich aus unterschiedlichen Preisbestandteilen zusammen, die zum Teil vom Energieversorger nicht beeinflusst werden können. Dazu zählen staatlich veranlasste Steuern und Umlagen und Entgelte für die Netznutzung. Eine Erklärung sowie die aktuellen Kosten der nicht beeinflussbaren Preisbestandteile sind auf dieser Seite für das aktuelle Jahr zu finden.
Die Stromsteuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer, die aufgrund des Gesetzes zur ökologischen Steuerreform erhoben wird. Besteuert wird der Verbrauch bzw. die Entnahme aus dem Netz im deutschen Steuergebiet. Die Stromsteuer wird vom Energieversorger erhoben und an den Fiskus abgeführt.
Aktuelle Stromsteuer: 2,05 ct/kWh
Mit dem EEG wird die Erzeugung von Strom in Anlagen erneuerbarer Energieträger gefördert und vergütet. Diese Kosten werden auf die Letztverbraucher:innen verteilt.
EEG-Umlage ab 01.07.2022: 0,000 ct/kWh
KWK-Anlagen erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme. Dadurch wird ein höherer Nutzungsgrad erreicht, wodurch Brennstoff eingespart und Kohlendioxid-Emissionen gemindert werden können. Betreiber von KWK-Anlagen erhalten einen gesetzlich festgelegten Zuschlag. Diese Kosten werden auf die Letztverbraucher:innen verteilt.
KWKG-Umlage: 0,275 ct/kWh
Gem. § 19 Strom-NEV werden energieintensive Unternehmen von der Zahlung der Netzentgelte befreit. Die daraus entstehende Kosten werden auf die Letztverbraucher:innen verteilt.
§ 19 StromNEV-Umlage: 0,643 ct/kWh
Können Hochsee-Windkraftanlagen (Offshore-Anlagen) wegen fehlender Infrastruktur der Übertragungsnetze nicht betrieben werden, werden die Schadensersatzkosten nach §17f EnWG auf alle Letztverbraucher:innen verteilt.
Offshore-Netzumlage: 0,656 ct/kWh
Mit der AbLaV werden die Übertragungsnetzbetreiber zur Ausschreibung abschaltbarer Lasten und zur Annahme eingegangener Angebote zum Erwerb von Abschaltleistung verpflichtet. Die daraus entstehenden Kosten werden auf die Letztverbraucher:innen verteilt.
AblaV-Umlage: 0,00 ct/kWh
Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. Daher wird auch die jeweilige KA seitens des Netzbetreibers weiterverrechnet und vom Lieferanten in Rechnung gestellt.
Aktuelle Konzessionsabgabe für Limburg*: 1,59 ct/kWh
*KA ist abhängig von der Einwohnerzahl
Netznutzungsentgelte:
Sind Entgelte des Energiebetreibers für den Transport und die Verteilung der Energie sowie den damit verbundenen Dienstleistungen.
Messdienstleistung:
Die Messung beinhaltet die Ermittlung des Energieverbrauchs sowie die Erfassung, Verwaltung und Bereitstellung der Zählerdaten. Diese Kosten werden vom Netzbetreiber bzw. Messdienstleister in Rechnung gestellt.
Messstellenbetrieb:
Der Messstellenbetrieb umfasst Ein-/Ausbau sowie Betrieb und Wartung von Zählern. Diese Kosten werden vom Netz- bzw. Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt.
Ab 01.01.2024:
Netzentgelt pro verbrauchter Kilowattstunde: 6,09 ct/kWh
Netz-Grundpreis: 62,70 €/Jahr
Messstellenbetrieb: 6,99 €/Jahr
Diese Werte sind Durchschnittswerte, da die Belieferung über mehrere Netzgebiete bzw. Gebiete des grundzuständigen Messstellenbetreibers hinweg erfolgt. Deshalb können die Werte von den tatsächlichen Entgelten für Netznutzung des jeweiligen Netzgebietes geringfügig abweichen. Messstellenbetriebsentgelte unterscheiden sich in der Regel zusätzlich in Abhängigkeit Ihres Verbrauchs.
Stromeinkauf, Vertrieb, Service: 14,156 ct/kWh*
*Auf Basis des günstigsten Produktes ÖkoStrom 12 HEIMAT der EVL.
Alle Angaben netto zzgl. 19 % Mwst.
Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter: https://www.netztransparenz.de/