Intelligente Messsysteme für die Energiewende

Bis zum Jahr 2032 sollen private Haushalte und Unternehmen in Deutschland mit digitalen Zählern ausgestattet sein - so lautet das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Dabei wird zwischen einer modernen Messeinrichtung und intelligentem Messsytem (Smart Meter) unterschieden, wobei hier der Stromverbrauch für die Umrüstung entscheidend ist.

Denn liegt der Stromverbrauch von Haushalten unter 6.000 kWh pro Jahr, erhalten diese eine moderne Messeinrichtung, die allerdings auch zum intelligenten Messsystem (Smart Meter) umgerüstet werden kann.

Ist der Verbrauch höher als 6.000 kWh pro Jahr, wird selbst produzierter Strom einer PV-Anlage größer 7 kW ins öffentliche Netz eingespeist oder es liegt eine steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG vor, dann wird direkt auf ein Smart Meter umgerüstet.

Worin unterscheiden sich moderne Messeinrichtungen und Smart Meter?

Die moderne Messeinrichtung ist ein digitaler Stromzähler ohne eine Kommunikationseinheit. Das bedeutet, dass die Messdaten nicht automatisch an den Messstellenbetreiber und Ihren Energieversorger übertragen werden. Folglich ist eine jährliche manuelle Zählerablesung erforderlich.

Der intelligente Stromzähler (Smart Meter) hingegen, ist mit einer Kommunikationseinheit ausgestattet. Über diese wird der Stromverbrauch sowie die Stromerzeugung im Falle einer PV-Anlage automatisch in 15-Minuten-Intervallen erfasst. Die erfassten Daten werden in der Regel einmal am Tag über den Messstellenbetreiber an Ihren Energieversorger übermittelt. Hiermit entfällt somit die jährliche Zählerablesung. Mit einem Smart Meter ist außerdem auch die technische Voraussetzung für einen dynamischen Stromtarif gegeben.

Wie erkennen Sie ein intelligentes Messsystem?

Ferraris-Zähler (herkömmlicher Zähler)

Ferraris f

Moderne Messeinrichtung

Mm E f

Intelligentes Messsystem

IMSYS

Wie erhalte ich ein intelligentes Messsystem?

1. Information

Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber informiert Sie mindestens drei Monate vor dem Umbau über den Zählertausch.

2. Termin

Es wird ein Termin für den Einbau Ihres intelligenten Stromzählers vereinbart. Dies dauert ca. eine Stunde und ist für Sie kostenlos.

3. Einbau

Ihr alter Stromzähler wird ausgebaut und das neue System eingesetzt. Es wird sich auch um die Entsorgung Ihres alten Geräts gekümmert.

4. Inbetriebnahme

Es kann sein, dass während der Installation für eine kurze Zeit von ca. 15 Minuten Ihr Stromfluss unterbrochen wird. 

5. Dateneinsicht

Ihr Smart Meter ist jetzt fernauslesbar und sendet Ihre Daten automatisch an uns.

Die wichtigsten Fragen & Antworten

Wann und wie erhalte ich ein intelligentes Messsystem?

Das Messstellen­betriebsgesetz (MsbG) legt genau fest, wer wann mit welcher Messtechnik ausgestattet wird. So erhalten Privathaushalte und Unternehmen mit einem Jahresstrom­verbrauch über 6.000 kWh, einer dezentralen Erzeugungs­anlage größer 7 kW oder einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG ein intelligentes Mess­system. Diese Umrüstung ist verpflichtend und kann durch sie als Betroffenen nicht verweigert werden. 

Sie müssen nicht selbst aktiv werden. Sie werden rechtzeitig von Ihrem zuständigen Mess­stellen­betreiber über einen möglichen Zählertausch informiert.

In diesen Fällen kommt ihr Messstellenbetreiber aktiv auf Sie zu:
  • Ihr Strom­verbrauch liegt über 6.000 kWh (Kilowattstunden) pro Jahr.
  • Sie erzeugen Ihren eigenen Strom mit einer PV-Anlage mit einer Leistung von mindestens 7 kW 
  • Sie haben eine steuerbare Verbrauchseinrichtung wie beispielsweise eine Wärmepumpe oder eine Wallbox nach §14a EnWG

Der grundzuständige Messstellenbetreiber hat den Einbau des intelligenten Messsystems dann in den nächsten Jahren, jedoch spätestens 2032, vorzunehmen.

Kann ich den Zeitpunkt eines Zählerwechsels beeinflussen?

Leider nein. Das Gesetz sieht vor, dass der grundzuständige Messstellenbetreiber innerhalb der gesetzlichen Umsetzungsfristen den Umbauzeitpunkt vorgeben kann.

Was kostet mich der intelligente Stromzähler?

Der Zählertausch ist bei der EVL für Sie kostenlos. Wir übernehmen zudem die Entsorgung Ihres alten Stromzählers. Lediglich die Miete für das intelligente Messsystem wird über Ihren monatlichen Grundpreis abgerechnet und versteht sich je nach Tarif zusätzlich zu dem bisher erhobenen Grundpreis. Diese Kostenkomponente ist abhängig vom individuellen Jahresverbrauch und über unsere Produkttarife nachvollziehbar. 

Was ist, wenn ich kein intelligentes Messsystem möchte?

Wenn Sie die Kriterien für ein intelligentes Messsystem erfüllen, können Sie sich als Verbraucher:in nicht gegen den Einbau wehren - denn dieser ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie können lediglich zu einem anderen Messstellenbetreiber wechseln, der Ihnen ein günstigeres Angebot macht. 

Was ist ein Messstellenbetreiber?

Ein Messstellenbetreiber kümmert sich um die Installation, den Betrieb und die Wartung von Stromzählern. Seine Hauptaufgabe ist es sicherzustellen, dass der Stromzähler korrekt funktioniert und die Verbrauchsdaten richtig erfasst werden. Der Messstellenbetreiber liest den Verbrauchswert ab, überwacht den Zustand der Zähler und kümmert sich um eventuelle Reparaturen oder einen Austausch. 

Ich verbrauche weniger als 6.000 kWh. Kann ich einen intelligenten Stromzähler einbauen lassen?

Ja. Ab 2025 können Sie den Einbau eines Smart Meter anfordern, auch wenn der Wechsel gesetzlich nicht erforderlich ist. Hierbei ist zu beachten, dass ihr monatlicher Grundpreis um die Betriebskosten für ein intelligentes Messsystem steigt und Sie zusätzlich einen Dynamischen Stromtarif abschließen müssen.  Weiterhin kostet der Einbau auf eigenen Wunsch einmalig 30,00 € brutto. 

Wer ist mein Messstellenbetreiber?

Sofern Sie sich nicht aktiv für einen anderen entscheiden, ist Ihr Messstellenbetreiber in der Regel auch Ihr Netzbetreiber - zum Beispiel die EVL. Dieser ist sowohl für den Einbau als auch den Betrieb und die Wartung Ihres Stromzählers verantwortlich. 

Was kann ich am Smart Meter ablesen?

Im Unterschied zu herkömmlichen Stromzählern wird das manuelle Ablesen am Zähler selbst überflüssig. Durch die Fernauslesbarkeit können Zählerstände von Ihnen und uns digital abgelesen werden. 

Wie werden Datenschutz und -sicherheit gewährleistet?

Smart Meter unterliegen strengen Datenschutzbestimmungen, die Ihre Datensicherheit gewährleisten sollen. Dazu zählen u. a. Firewalls, Authentifizierungen und Verschlüsselungen. Als EVL unterliegen wir seit Jahren strengen Vorschriften und können Ihnen daher als seriöses & regionales Unternehmen versichern, dass ihr Daten bei uns in sehr guten Händen sind. 

Weitere Antworten und Informationen finden Sie bei der Bundesnetzagentur: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/Metering/start.html

Noch Fragen?

Die Kolleginnen und Kollegen in unserem Servicecenter helfen Ihnen sehr gerne weiter:

Servicecenter 

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