Intelligente Messsysteme für die Energiewende
Bis zum Jahr 2032 sollen private Haushalte und Unternehmen in Deutschland mit digitalen Zählern ausgestattet sein - so lautet das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Dabei wird zwischen einer modernen Messeinrichtung und intelligentem Messsytem (Smart Meter) unterschieden, wobei hier der Stromverbrauch für die Umrüstung entscheidend ist.
Denn liegt der Stromverbrauch von Haushalten unter 6.000 kWh pro Jahr, erhalten diese eine moderne Messeinrichtung, die allerdings auch zum intelligenten Messsystem (Smart Meter) umgerüstet werden kann.
Ist der Verbrauch höher als 6.000 kWh pro Jahr, wird selbst produzierter Strom einer PV-Anlage größer 7 kW ins öffentliche Netz eingespeist oder es liegt eine steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG vor, dann wird direkt auf ein Smart Meter umgerüstet.
Worin unterscheiden sich moderne Messeinrichtungen und Smart Meter?
Die moderne Messeinrichtung ist ein digitaler Stromzähler ohne eine Kommunikationseinheit. Das bedeutet, dass die Messdaten nicht automatisch an den Messstellenbetreiber und Ihren Energieversorger übertragen werden. Folglich ist eine jährliche manuelle Zählerablesung erforderlich.
Der intelligente Stromzähler (Smart Meter) hingegen, ist mit einer Kommunikationseinheit ausgestattet. Über diese wird der Stromverbrauch sowie die Stromerzeugung im Falle einer PV-Anlage automatisch in 15-Minuten-Intervallen erfasst. Die erfassten Daten werden in der Regel einmal am Tag über den Messstellenbetreiber an Ihren Energieversorger übermittelt. Hiermit entfällt somit die jährliche Zählerablesung. Mit einem Smart Meter ist außerdem auch die technische Voraussetzung für einen dynamischen Stromtarif gegeben.
Wie erkennen Sie ein intelligentes Messsystem?
Ferraris-Zähler (herkömmlicher Zähler)
Moderne Messeinrichtung
Intelligentes Messsystem
Wie erhalte ich ein intelligentes Messsystem?
1. Information
Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber informiert Sie mindestens drei Monate vor dem Umbau über den Zählertausch.
2. Termin
Es wird ein Termin für den Einbau Ihres intelligenten Stromzählers vereinbart. Dies dauert ca. eine Stunde und ist für Sie kostenlos.
3. Einbau
Ihr alter Stromzähler wird ausgebaut und das neue System eingesetzt. Es wird sich auch um die Entsorgung Ihres alten Geräts gekümmert.
4. Inbetriebnahme
Es kann sein, dass während der Installation für eine kurze Zeit von ca. 15 Minuten Ihr Stromfluss unterbrochen wird.
5. Dateneinsicht
Ihr Smart Meter ist jetzt fernauslesbar und sendet Ihre Daten automatisch an uns.
Die wichtigsten Fragen & Antworten
Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) legt genau fest, wer wann mit welcher Messtechnik ausgestattet wird. So erhalten Privathaushalte und Unternehmen mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 kWh, einer dezentralen Erzeugungsanlage größer 7 kW oder einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG ein intelligentes Messsystem. Diese Umrüstung ist verpflichtend und kann durch sie als Betroffenen nicht verweigert werden.
Sie müssen nicht selbst aktiv werden. Sie werden rechtzeitig von Ihrem zuständigen Messstellenbetreiber über einen möglichen Zählertausch informiert.
- Ihr Stromverbrauch liegt über 6.000 kWh (Kilowattstunden) pro Jahr.
- Sie erzeugen Ihren eigenen Strom mit einer PV-Anlage mit einer Leistung von mindestens 7 kW
- Sie haben eine steuerbare Verbrauchseinrichtung wie beispielsweise eine Wärmepumpe oder eine Wallbox nach §14a EnWG
Der grundzuständige Messstellenbetreiber hat den Einbau des intelligenten Messsystems dann in den nächsten Jahren, jedoch spätestens 2032, vorzunehmen.
Leider nein. Das Gesetz sieht vor, dass der grundzuständige Messstellenbetreiber innerhalb der gesetzlichen Umsetzungsfristen den Umbauzeitpunkt vorgeben kann.
Der Zählertausch ist bei der EVL für Sie kostenlos. Wir übernehmen zudem die Entsorgung Ihres alten Stromzählers. Lediglich die Miete für das intelligente Messsystem wird über Ihren monatlichen Grundpreis abgerechnet und versteht sich je nach Tarif zusätzlich zu dem bisher erhobenen Grundpreis. Diese Kostenkomponente ist abhängig vom individuellen Jahresverbrauch und über unsere Produkttarife nachvollziehbar.
Wenn Sie die Kriterien für ein intelligentes Messsystem erfüllen, können Sie sich als Verbraucher:in nicht gegen den Einbau wehren - denn dieser ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie können lediglich zu einem anderen Messstellenbetreiber wechseln, der Ihnen ein günstigeres Angebot macht.
Ein Messstellenbetreiber kümmert sich um die Installation, den Betrieb und die Wartung von Stromzählern. Seine Hauptaufgabe ist es sicherzustellen, dass der Stromzähler korrekt funktioniert und die Verbrauchsdaten richtig erfasst werden. Der Messstellenbetreiber liest den Verbrauchswert ab, überwacht den Zustand der Zähler und kümmert sich um eventuelle Reparaturen oder einen Austausch.
Ja. Ab 2025 können Sie den Einbau eines Smart Meter anfordern, auch wenn der Wechsel gesetzlich nicht erforderlich ist. Hierbei ist zu beachten, dass ihr monatlicher Grundpreis um die Betriebskosten für ein intelligentes Messsystem steigt und Sie zusätzlich einen Dynamischen Stromtarif abschließen müssen. Weiterhin kostet der Einbau auf eigenen Wunsch einmalig 30,00 € brutto.
Sofern Sie sich nicht aktiv für einen anderen entscheiden, ist Ihr Messstellenbetreiber in der Regel auch Ihr Netzbetreiber - zum Beispiel die EVL. Dieser ist sowohl für den Einbau als auch den Betrieb und die Wartung Ihres Stromzählers verantwortlich.
Im Unterschied zu herkömmlichen Stromzählern wird das manuelle Ablesen am Zähler selbst überflüssig. Durch die Fernauslesbarkeit können Zählerstände von Ihnen und uns digital abgelesen werden.
Smart Meter unterliegen strengen Datenschutzbestimmungen, die Ihre Datensicherheit gewährleisten sollen. Dazu zählen u. a. Firewalls, Authentifizierungen und Verschlüsselungen. Als EVL unterliegen wir seit Jahren strengen Vorschriften und können Ihnen daher als seriöses & regionales Unternehmen versichern, dass ihr Daten bei uns in sehr guten Händen sind.
Weitere Antworten und Informationen finden Sie bei der Bundesnetzagentur: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/Metering/start.html
Die Kolleginnen und Kollegen in unserem Servicecenter helfen Ihnen sehr gerne weiter:
Servicecenter
in der WERKStadt Limburg
Joseph-Schneider-Straße 1
65549 Limburg
Telefon 06431 2903-800
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