Zahlungsprobleme

Sie haben Schwierigkeiten, Ihre Rechnung zu zahlen? Wir finden gemeinsam eine Lösung!

Wir verstehen, dass es für Zahlungsprobleme viele Ursachen gibt. Deshalb haben wir auch verschiedene Möglichkeiten, wie Sie Ihre Rechnungen zahlen können. Denn Rechnungen ignorieren, kann dazu führen, dass Ihre Wohnung nicht mehr mit Strom, Gas, Wärmestrom oder Wasser versorgt wird. Melden Sie sich daher so schnell wie möglich bei uns, wenn Sie eine Rechnung nicht zahlen können, Sie eine Mahnung erhalten haben oder schon die Zählersperrung angekündigt wurde.

Pexels Mikhail Nilov 6963030
Pexels Pixabay 355948 1

Wir finden eine Lösung

Rufen Sie uns an unter 0800 655 4900 und halten Sie Ihren aktuellen Zählerstand bereit, dann prüfen wir gemeinsam folgende Möglichkeiten:

  • Anpassung der Abschläge
  • Ratenzahlung auf Rechnung
  • Längerfristige Lösungen bei generellen Zahlungsschwierigkeiten
Jetzt Kontakt aufnehmen

Ratenzahlung vereinbaren

Sie möchten Ihre Jahres- oder Schlussrechnung in Raten zahlen?
Kein Problem - Bitte beachten Sie dazu folgende Rahmenbedingungen:

  • Der Rechnungsbetrag muss mindestens 100 Euro betragen
  • Ihre Wunschrate muss mindestens 50 Euro betragen
  • Sie können zwei bis sechs Raten vereinbaren
Ratenzahlungsvereinbarungsformular
Pexels Mateusz Dach 914929

Was tun, wenn eine Mahnung kommt?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, um den Stopp Ihrer Versorgung mit Strom, Gas, Wärme oder Wasser rechtzeitig zu verhindern.

Sie haben eine Mahnung bekommen, können aber nicht bezahlen.

Sie können nur momentan nicht zahlen?

  • Wir können eine Ratenzahlung vereinbaren.
  • Wir können Ihnen den Betrag stunden.
Sie können den angemahnten Betrag nicht nachvollziehen?
  • Sie haben den offenen Betrag nur teilweise bezahlt.
  • Ihre Zahlung hat sich mit der Mahnung überschnitten.
  • Überprüfen Sie Ihre Zahlungen und treten Sie ggfs. mit uns in Kontakt.
Sie wollen Mahngebühren verhindern?
  • Beachten Sie die angegebenen Fälligkeitstermine und die Bankbearbeitungszeiten, denn eine Änderung der Abschlagsfälligkeiten ist leider nicht möglich.
  • Lassen Sie Ihre Abschläge einfach ganz bequem von uns einziehen (SEPA-Lastschriftverfahren).
Ihnen wurde eine Zählersperrung angekündigt?

Jetzt hilft leider nur noch zahlen. Wir kommen Ihnen gerne mit verschiedenen Zahlungsmöglichkeiten entgegen. Damit Ihre Versorgung nicht wirklich eingestellt wird, können Sie folgendes tun:

1. Senden Sie einen von der Bank bestätigten Nachweis über Ihre Zahlung per E-Mail an servicecenter@evl.de.

2. Falls Sie Kunde des Jobcenters oder Sozialamts sind, melden Sie sich gemeinsam mit Ihrem/Ihrer Betreuer:in bei uns.

3. Sie sind kein:e Kund:in des Jobcenters oder Sozialamts, brauchen aber trotzdem Hilfe? Dann helfen Ihnen Schuldnerberatungen, Wohlfahrtsverbände, die Energieberatung der Verbraucherzentrale oder Kommunen weiter.

4. Eine Abwendungsvereinbarung bekommen Sie mit der Sperrankündigung zugeschickt.

Ihr Zähler wurde bereits gesperrt?

1. Jetzt ist eine Ratenzahlung leider nicht mehr möglich.

2. Der Zähler kann erst entsperrt werden, wenn Sie alle Schulden bei uns beglichen haben.

3. Die Entsperrung erfolgt am nächsten Werktag, nachdem die Zahlung bei uns eingegangen ist. Aus Sicherheitsgründen ist es notwendig, dass Sie oder ein Bekannter bei der Entsperrung mit vor Ort ist.

4. Bei Gasanschlüssen prüft der/die Techniker:in zusätzlich die Druckdichtigkeit des Hausnetzes, damit kein Gas entweicht. Hierfür fallen Zusatzkosten für den Installateur an.

5. Bei Fragen erreichen Sie unser Forderungsmanagement unter 06431 2903-0 oder per E-Mail an evl@evl.de.

Was passiert bei Ankündigung einer Versorgungsunterbrechung?

Sollten Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen können, bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer Abwendungsvereinbarung. Als Grundversorger sind wir dazu verpflichtet, bei Ankündigung einer Unterbrechung der Grundversorgung den Abschluss einer Abwendungsvereinbarung anzubieten.

Zahlhilfe: Diese Institutionen beraten Sie

I Stock 519749280
Schuldnerberatung

Die Expert:innen der Schuldnerberatung beraten Sie kostenlos zu Ihrer finanziellen Situation. Sie prüfen, ob Sie Geld vom Staat bekommen können und erarbeiten mit Ihnen einen Plan, um Ihre Schulden zu begleichen. Wenden Sie sich an die Caritas, das Deutsche Rote Kreuz (DRK) oder kommunale Stellen.

Jobcenter

Sie sind Kund:in eines Jobcenters? Dann sprechen Sie Ihre/Ihren zuständige/zuständigen Berater:in an - sie/er kann Ihnen Ihre Möglichkeiten aufzeigen. Jobcenter in Ihrer Nähe finden Sie hier.

Stromspar-Check

Einkommensschwache Haushalte erhalten auf Wunsch einen kostenlosen Stromspar-Check. Die Stromsparexperten der Caritas Limburg überprüfen Ihren Verbrauch, geben Tipps zum Stromsparen und bringen kostenlose Energiesparlampen, schaltbare Steckdosenleistungen und andere Hilfen mit.

Energiesparprojekt Stromspar-Check
Auer Weg 3
65614 Beselich-Obertiefenbach
Telefon: 06484 892 6511
E-Mail stromsparcheck@caritas-limburg.de


Verbraucherzentrale

Ebenfalls können Sie die Verbraucherzentrale Hessen aufsuchen und sich dort beraten lassen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.

Pexels Andrea Piacquadio 3756345

Zahlungsmöglichkeiten

1. Einzugsermächtigung per SEPA-Lastschrift

Mit einer Einzugsermächtigung verpassen Sie keinen Zahlungstermin. Einfach das Dokument zum SEPA-Lastschriftmandat downloaden, ausfüllen und an servicecenter@evl.de senden.

2. Überweisung

Sie wollen per Überweisung zahlen? Dann nutzen Sie unsere Bankverbindung bei der Kreissparkasse, Volksbank Rhein-Lahn oder der Nassauischen Sparkasse.

Kreissparkasse Limburg
IBAN: DE81 5115 0018 0000 0719 51

Volksbank Rhein-Lahn-Limburg eG
IBAN: DE64 5709 2800 0000 7630 04

Naussauische Sparkasse
IBAN: DE29 5105 0015 0535 0056 72

I Stock 472105311

Haben Sie Zahlungsprobleme und benötigen Beratung?

Rufen Sie uns gerne an - wir prüfen mit Ihnen gemeinsam alle Lösungswege.

Jetzt Kontakt aufnehmen