FAQ Zählerablesung
In den nachfolgenden FAQ haben wir Ihnen Fragen beantwortet, die in Bezug auf die Zählerablesung bei der EVL am häufigsten gestellt werden. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, können Sie sich jederzeit an unsere Mitarbeiter:innen im Servicecenter wenden.
Die korrekte Zählerstandsübermittlung ist für die Jahresverbrauchsabrechnung zur Berechnung möglicher Nach- und Rückzahlungen erforderlich und um darauf basierend den monatlichen Abschlag für das nächste Jahr zu ermitteln. Ebenso muss der Zählerstand bei einem Umzug oder Anbieterwechsel angegeben werden.
In der Regel befindet sich der Stromzähler im Keller des eigenen Hauses, im Flur oder Hausanschlussraum. Hauseigentümer:innen können den Standort den Bauplänen oder dem Grundriss ihres Gebäudes entnehmen. Bei einem Mehrfamilienhaus kann sich der Stromzähler in der Wohnung beispielsweise im Abstellraum, im Hausflur oder aber auch im Keller befinden. Hier wissen Vermieter:innen oder die Hausverwaltung im Zweifel bescheid und können diesbezüglich Auskunft geben.
Gas- und Wasserzähler sind in der Regel im Keller, im Treppenhaus oder in der Nähe der Hausanschlüsse für Gas und Wasser angebracht. Bei älteren Häusern kann der Gaszähler aber auch direkt in der Wohnung zu finden sein. In einem Mehrfamilienhaus mit einer Gasetagenheizung ist der Gaszähler oft im Eingangsbereich der Wohnung zu finden.
In dem Fall wissen Vermieter:in oder die Hausverwaltung bescheid und können diesbezüglich Auskunft geben.
In dem Fall wissen Vermieter:in oder die Hausverwaltung bescheid und können diesbezüglich Auskunft geben. Ist in dieser Wohnung bereits eine Jahresabrechnung angefallen oder ein Begrüßungsschreiben vom aktuellen Versorger eingegangen, kann die Zählernummer den Unterlagen entnommen und dieser somit zugeordnet werden.
Die Zählernummer ist eine feststehende Nummer auf dem Zähler selbst und befindet sich meist in der Nähe eines Barcodes. Je nach Art des Zählers kann sie auch eine Kombination aus Buchstaben und Zahlen sein. Außerdem ist diese im Vertrag mit dem entsprechenden Versorger und der Jahresverbrauchsabrechnung aufgeführt.
Der Zählerstand zeigt den Strom-, Gas- oder Wasserverbrauch an. Hierbei reicht es aus, den Zählerstand bis zur Kommastelle durchzugeben. Die Zahl nach dem Komma kann aber auch angegeben werden.
In diesem Fall müssen beide Zählerstände angegeben werden, denn hierbei handelt es sich meist um Doppeltarifzähler, die zwischen zwei Tarifen mit unterschiedlichen Kilowattpreisen abgerechnet werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine Wärmepumpe oder Nachtspeicherheizung vorhanden ist.
Es gibt allerdings auch Zweirichtungszähler. Diese sind bei Verbraucher:innen mit Einspeisungsanlagen wie einer PV-Anlage installiert. Hierbei zeigt der Zähler zum einen den selbst verbrauchten Strom aus dem Netz an und zum anderen den selbst produzierten Strom, der in das Stromnetz eingespeist wurde – s. auch nachstehende Frage.
Die Kennzahl 1.8.0 zeigt den Strombezug an und muss angegeben werden. 2.8.0 hingegen zeigt die Menge an Strom an, die durch Erzeugungsanlagen wie Photovoltaik ins Stromnetz eingespeist wurde.
Es gibt Zweirichtungszähler. Diese sind bei Verbraucher:innen mit Einspeisungsanlagen wie einer PV-Anlage installiert. Hierbei zeigt der Zähler zum einen den selbst verbrauchten Strom aus dem Netz an und zum anderen den selbst produzierten Solarstrom, der in das Stromnetz eingespeist wurde. Im Display kann in der Regel manuell ausgewählt werden, ob der verbrauchte oder der eingespeiste Strom angezeigt werden soll. Hier hilft die Kennzahl 1.8.0 – s. oben.
Es kann sein, dass sich die Zählernummer durch einen Zählerwechsel geändert hat, was durch einen angebrachten Klebestreifen auf dem Zähler erkenntlich wird.
Wenn irrtümlich falsch abgelesen wurde und dies zunächst unbemerkt bleibt, wird der falsche Verbrauch abgerechnet. Hier kann der korrekte Zählerstand nachträglich mitgeteilt werden, damit die Abrechnung korrigiert werden kann.
Auf Grund von Corona musste die EVL von einer Vor-Ort-Ablesung auf die Selbstablesekarte umstellen. Diese Umstellung hat eine äußerst positive Resonanz erfahren mit einer hohen Quote an Rückmeldungen, daher wird die Selbstablesekarte auch in diesem Jahr wieder eingesetzt.
Es gibt auch Kund:innen, die im Zeitraum der Zählerablesung nicht anzutreffen sind und uns ihre Zählerstände nicht übermitteln. Da wir diese aber zwingend für die Jahresverbrauchsabrechnung benötigen, sind wir in dem Fall dazu verpflichtet, die Zählerstände aus dem durchschnittlichen Verbrauch zu ermitteln und darauf basierend die Abrechnung zu erstellen. Hier kann der korrekte Zählerstand aber nachgereicht werden. Befindet sich die Rechnung dann schon im Versand, wird der Zählerstand für die kommende Jahresabrechnung berücksichtigt oder direkt und es folgt eine Korrekturrechnung.
Beim Schätzen des Zählerstands kann nicht geschummelt werden! Denn alles, was zu hoch geschätzt wird, gleicht sich in der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung wieder aus, sofern uns ein abgelesener Zählerstand vorliegt. Umgekehrt kann es so aber auch einmal zu einer Nachzahlung kommen, wenn der Zählerstand im vorherigen Jahr zu niedrig geschätzt wurde. Am besten ist es also für beide Seiten, die Zählerstände selbst einzureichen oder die Ableser:innen hereinzulassen.
Alle Verbräuche können auch schwanken. Bei Gas kann es zum Beispiel dadurch sein, dass der Winter kälter oder „länger“ ist, wodurch sich auch die Heizperiode verlängert – es wird mehr und länger geheizt. Ist der Verbrauch utopisch hoch im Vergleich zu den Vorjahren, sollte dies kontrolliert werden. Dies gilt ebenso für Strom- und Wasserverbräuche.
Der Verbrauch wird weiterhin gezählt und geht somit nicht „verloren“. Die kurze Zeitspanne zwischen Übermittlung des Zählerstands und Erstellung der Jahresverbrauchsabrechnung wird vom Energieversorger rechnerisch ermittelt, um die Jahresverbrauchabrechnung vollständig abwickeln zu können.
Um sich hier zu schützen, kann ein Ausweis verlangt werden. Ableser:innen bestehen nicht darauf, reingelassen zu werden. Im Zweifel also die Tür nicht öffnen und erstmal den Energieversorger kontaktieren. Wenn die Tür verschlossen bleibt, werfen Ableser:innen die Selbstablesekarte in den Briefkasten.