Solarpark
Gemeinsam neue Energien gewinnen - Grüner Strom für Limburg.
Um die Klimaschutzziele zu erreichen, muss eine rasche und vollständige Umstellung der Stromerzeugung auf regenerative Energiequellen erfolgen. Zudem bietet der Ausbau Erneuerbarer Energien viele Chancen - so auch der geplante Solarpark an der A3 entlang Lindenholzhausen. Ein dezentraler Solarpark mit bspw. 10 Megawatt ermöglicht eine Stromerzeugung vor Ort, stellt somit eine klimafreundliche Versorgung von ca. 4.000 Haushalten sicher und spart jährlich rund 6.000 Tonnen CO2.
Welche Vorteile bringt Ihnen der Solarpark?
- Unabhängigkeit bei steigenden Energiepreisen
- Ökostrom aus Limburg für Limburg
- Teil des Projekts durch Bürgerbeteiligung
- Wertschöpfung bleibt in Limburg
- Versorgungssicherheit für Limburger Haushalte
Aktuelles
- Für ca. 75 % des Suchraumes wurden Pachtverträge mit den Eigentümern der Flächen abgeschlossen (vorbehaltlich der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung). Für weitere Flächen des Suchraumes liegen Eigentümerzustimmungen vor, Pächterzustimmungen sind ausstehend, jedoch avisiert.
- 20 ha/25 MWp können rund 8.000 Limburger Haushalte versorgen und 12.500 t CO2 jährlich einsparen.
- Es wurde eine gesamtstädtische Untersuchung durchgeführt.
- Bei der Ermittlung der Potentialfläche ergab sich das Gebiet bei Linter als einzige zusammenhängende Fläche in der notwendigen Größe zur Errichtung des Solarparks.
- Am 06. Dezember 2023 fand die Sitzung des Ausschusses für Bau-, Stadt-, Altstadt- und Ortsentwicklung statt. Es wurde ein weiterer Beratungsgang beschlossen.
Fragenkatalog
Landwirtschaft:
Unsere Aussagen bezogen sich auf die Grundstückseigentümer. In den vergangenen Wochen haben viele Grundstückseigentümer unser Gesprächsangebot aus dem letzten Jahr angenommen. In den folgenden Mitteilungen und Gesprächen ist großes Interesse an dem Projekt deutlich geworden und es ließ sich eine überwiegend positive Stimmung zum Vorhaben ableiten. Mehr als die Hälfte der angesprochenen Eigentümer:innen aus dem Suchraum ist bereits jetzt daran interessiert, das Vorhaben mit uns voranzutreiben. Wir haben bereits auf der Informationsveranstaltung im November 2021 sowie im Umweltausschuss im Februar 2022 deutlich gemacht, dass wir sehr daran interessiert sind, mit den Bewirtschaftern ins Gespräch zu kommen und die landwirtschaftlichen Strukturen besser zu verstehen.
Die Rechtslage ist hier in den letzten Jahren nicht eindeutig gewesen. Wir haben uns nach dem aktuellen Stand erkundigt und folgende Situation geschildert bekommen:
Das Problem sei in der Politik bereits angekommen und solle kurzfristig gelöst werden. Im Rahmen der deutschen Umsetzung der europäischen Gemeinsamen Agrarpolitik wurde demnach 2021 das Gesetz zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Konditionalität (GAP-Konditionalitäten-Gesetz – GAPKondG; Bundesdrucksache 299/21) beschlossen und ist zum Teil in Kraft getreten, muss jedoch noch von der EU-Kommission akzeptiert werden. Dieser Prozess soll vor 2023 abgeschlossen werden.
Danach soll eine Rückumwandlung von Dauergrünland in Ackerland durch Anzeige bei der zuständigen Behörde möglich sein.
Die Bewertung erfolgt über die Kennwerte der Bodengüte z. B. anhand der Bodenzahl, Ackerzahl oder Ertragsmesszahl. Der Vergleich der Bodengüte für landwirtschaftliche Flächen im Untersuchungsgebiet hat gezeigt, dass die Bodengüte südlich der Autobahn abfällt, weshalb nach Rücksprache mit dem RP Gießen der bekannte Suchraum zu bevorzugen ist.
Es gibt keine Analyse zur CO2-Bilanz des veränderten Zuliefergeschehens für Nahrungsmittel durch die Nutzung der Fläche für Photovoltaik.
Die EVL investiert nach Maßgabe des Aufsichtsrates und der kommunalen Bestimmungen.
PV auf öffentlichen und privaten Gebäuden, Parkplätzen etc.:
Eine Nutzung von geeigneten Dächern befürworten wir. In Limburg wurden bisher ca. 18 % (1 % pro Jahr) der Dächer mit Photovoltaik belegt. Die durchschnittliche Leistung von Dachanlagen in Limburg beträgt 7,8 kWp. Für eine vergleichbare Energieerzeugung müssten rund 1.300 nach Süden ausgerichtete Dachflächen mit der durchschnittlichen Leistung von 7,8 kWp (kWp = maximale Erzeugungsleistung in Kilowatt) belegt werden. Bei nach Osten oder Westen ausgerichteten Dachflächen ist der Energieertrag geringer und somit die notwendigen Dachflächen höher. Eine Photovoltaikanalage mit 7,8 kWp (0,0078 MWp) erzeug ca. 8.000 kWh pro Jahr. Ein Solarpark mit einer Größe von ca. 10 MWp (ca. 10 ha inklusive Nebenanalagen) erzeugt ca. 10.000 MWh (10.000.000 KWh).
Das Offheimer Hallenbad hat eine Photovoltaik-Anlage, die seit ca. 18 Jahren betrieben wird. Eine Weiternutzung nach Ablauf der EEG-Vergütung ist im Gespräch. Zum Bürgerhaus liegen uns keine Informationen vor.
Zusammen mit den Stadtwerken Diez und Weilburg wollen wir bald ein Produkt für PV-Dachflächenanlagen in der Region anbieten. Die Gesellschaftsgründung im Rahmen der Kooperation ist in der parlamentarischen Abstimmung. Die Information der Öffentlichkeit ist für die nächste Stadtverordnetenversammlung geplant. In Zukunft sollen den Privathaushalten standardisierte Dachanlagen mit oder ohne Batteriespeicher und/oder Wallboxen angeboten werden.
Eine technische Lösung für die Überdachung von Parkplätzen gibt es. Durch die nicht unerheblichen Kosten bedarf ein jeder Parkplatz einer Einzelfallprüfung. Durch den Ausbau der E-Mobilität und in diesem Zuge die Notwendigkeit der Errichtung von Ladepunkten, wird sich jedoch die Attraktivität solcher Projekte in Zukunft erhöhen.
Es existiert bei der Hessichen LandesEnergieAgentur (LEA) bereits ein Solarkataster für unser Bundesland. Das Solarkataster stellt Information zu den Liegenschaften in jeder Gemeinde zur Verfügung. Abrufbar sind die Informationen über das Internet unter http://gpm-webgis.de.
Es hat Gespräche mit der LEA Hessen und Next2Sun gegeben. Auch eine Kontaktaufnahme mit dem Fraunhofer ISE hat stattgefunden. Wir stehen aktuell im Austausch. Der Ortslandwirt von Lindenholzhausen hat sich in der Ortsbeiratssitzung von Lindenholzhausen am 22.02.2022 gegen den Einsatz von Agri-PV ausgesprochen.
Auf Anfrage der Stadt Limburg erklärt das Bundesverkehrsministerium, dass kurz- bis mittelfristig eine flächendeckende Solar-Überdachung auf deutschen Autobahnen nicht erfolgt. In Zukunft kann eine Solar-Überdachung möglich sein, jedoch lokal und begrenzt in der Fläche.
Aktuell gibt es ein deutsch-österreichisch-schweizerisches Forschungsprojekt. Eine sehr kleine Demonstrationsanlage wird bis Ende des Jahres in der Höhe der Rastanlage Hegau-Ost an der A81 errichtet.
Das liegt u.W. im Zuständigkeitsbereich der Deutschen Bahn und stellt einen erheblichen Kostenaufwand dar.
Bürgerbeteiligung:
Die EVL strebt eine Bürgerbeteiligung an. Denkbare Modelle wären z.B. ein Sparbrief mit fester Verzinsung oder ein Genossenschaftsmodell.
Zusätzliche Wertschöpfung könnte durch die Kombination der PV-Anlagen mit Speicher- und Energiemanagementsystemen entstehen. Dadurch wäre die Vermarktung von Flexibilitäten und Regelenergie zukünftig möglich.
Prüfung weiterer Flächen:
Vielen Dank für die Anregung.
Die Prüfung bezog sich derzeit auf das Limburger Stadtgebiet.
Der Truppenübungsplatz Daaden/Stegskopf (654 ü. NN) blieb durch die 100-jährige militärische Nutzung weitgehend von intensiver Landschaft sowie Siedlungs- und Straßenbau verschont. Deshalb konnte sich die Natur ungestört entwickeln und zu einem Rückzugsraum für gefährdete Tier- und Pflanzenarten werden. Der Stegskopf wurde 2016 von der Bundesregierung als Gebiet von nationaler Bedeutung in die Kulisse des Nationalen Naturerbes aufgenommen. Seit 2004 ist der Stegskopf Teil des großflächig ausgewiesenen FFH-Gebietes 5314-304 „Feuchtgebiete und Heiden des Hohen Westerwaldes“ (4.775 ha) und des Vogelschutzgebietes 5312-401 „Westerwald“ (28.890 ha), welches bis nach NRW und Hessen hineinreicht. Die Naturschutzverbände NABU, GNOR und BUND haben beim Land Rheinland-Pfalz einen Antrag auf Ausweisung als Naturschutzgebiet gestellt. Es lässt sich leicht erahnen, warum auf dem Stegskopf weder Wind noch Solaranlagen installiert sind. Außerdem ist das Gebiet äußerst schneereich.
Im Stadtgebiet wurden mehrere Flächen geprüft. Darunter befanden sich auch Konversionsflächen wie Deponien. Die Analyse der Flächen hat die Umsetzbarkeit (technisch, regulatorisch und wirtschaftlich) bisher nicht bestätigt. Im Fall von Lindenholzhausen standen neben regionalplanerischen Aspekten auch umwelttechnische Aspekte des Deponiekörpers dem Vorhaben entgegen. Schon 2012 und 2018 wurde das Projekt von der EVL und anderen geprüft und verworfen.
Es wurden die Potentialflächen 1 bis 6 zum Entwurf des Teilregionalplan Energie Mittelhessen 2016/2020 (TRPEM 2016/2020) geprüft.
Deponien:
Ja. Es ist eine Masterarbeit zu dem Thema in Arbeit. Wir haben Interesse an den Ergebnissen bekundet.
Nein. Aber es wurden Gespräche geführt, die zum Abbruch des Projektes geführt haben. Grundsätzlich stehen wir einer Nutzung der Deponie positiv gegenüber. Eine Masterarbeit zu dem Thema ist in Arbeit, wir haben Interesse an den Ergebnissen bekundet.
Es wurden z. B. Erdnägel diskutiert. Es ist ein Nachweis für die durchgängige Mächtigkeit der Rekultivierungsschicht erforderlich, um bis zu 50 cm. eindringen zu dürfen. Reine Auflager sind statisch zu prüfen, im Sinne der Bewahrung der Abdeckung der Deponie.
Die Giftmülldeponie in Offheim wurde in der Vergangenheit (bereits 2012) geprüft und aufgrund des Giftmülls verworfen. Der Eingriff einer Solaranlage in das Sickerwasserverhalten macht das Vorhaben in Bezug auf die Giftmüllsituation derzeit für uns nicht umsetzbar. Eine größere Chance sehen wir bei der Deponie in Lindenholzhausen. Hier erwarten wir mit großem Interesse die Ergebnisse der Abschlussarbeit, um das Projekt ggf. zu einem späteren Zeitpunkt nochmals prüfen zu können.
Artenvielfalt:
Es ist eine positive Entwicklung für das Thema Artenschutz und Biodiversität durch den Solarpark zu erwarten. In der Betriebsdauer wird der Boden extensiv genutzt und mit bienen- und insektenfreundlichen Saatgutmischungen bestückt. Im Rahmen der noch ausstehenden Umweltanalysen identifizieren wir regelmäßig regionale Zielarten, welche durch die Ausgestaltung des Solarparkt gezielt gefördert werden können (z.B. Steinhaufen für Zauneidechsen, Insektenhotels).
PV-Freiflächen stehen kaum in Konflikten mit Arten vor Ort. Es werden sogar Arten durch die Freiflächenanlage begünstigt. Sensible Arten werden in der Planung berücksichtigt.
PV-Module:
Durch reflexionsarme Oberflächen der Module und Sichtschutzbegrünung wird der Blendwirkung entgegengewirkt.
Wir befinden uns derzeit noch in der Flächensondierung. In einer so frühen Projektphase wird das Projekt mit derzeit verfügbaren Modulen grob geplant. Die konkreten Komponenten hängen von der Ausgestaltung des Projektes und der jeweiligen Marktsituation zusammen. Daher können die Komponenten erst in Anbetracht der konkreten Bauplanung und Genehmigung festgelegt werden.
Stromnetz und -vertrieb:
Wir möchten möglichst viel Strom aus regenerativen Quellen selbst erzeugen. In Kombination mit Batteriespeichern wird dieser Strom grundlastfähig. Derzeit erzeugt die EVL ca. 2.000.000 kWh Strom aus regenerativen Quellen. Das sind ca. 1,5 % der Verkauften Strommenge. Mit den ca. 10.000.000 kWh aus der Solaranlage kann dieser Beitrag auf ca. 9 % erhöht werden.
Die Nähe der Produktion zum Verbraucher ist vorteilhaft, da der Stromtransport und damit der Netzausbau auf ein Minimum reduziert wird. Die Anlage trägt zur Versorgungssicherheit bei. Sollte es zu einer großflächigen Stromabschaltung kommen (Blackout), könnten wir weiterhin Strom erzeugen und über unser Netz an die Limburger Haushalte liefern. Weiterhin würde die CO2-Einsparung von etwa 6.000 t pro Jahr der Limburger Klimabilanz gutgeschrieben werden. Außerdem kann so echter Limburger Grünstrom für Limburg produziert werden.
Erst nach genauerer Planung des Projektes (Größe, technische Ausgestaltung, Stromvermarktung etc.) kann mit der dann herrschenden Marktsituation ein Zielpreis bestimmt werden.
Dies ist eine sehr theoretische Frage. PV-Anlagen in Kombination mit Speichern erreichen z.Zt. einen Autarkiegrad von ca. 80 %, das bedeutet, dass etwa 20 % als Reststromlieferung aus dem öffentlichen Versorgungsnetz beigestellt werden muss, um den Bedarf zu decken. Bei einem Bedarf in Limburg von 50 MW würde der Solarpark mit 10 MW die Lücke füllen. Bei dieser sehr vereinfachten Berechnung wird unterstellt, dass sich jeder Verbraucher in Limburg eine PV-Anlage installiert.
Der produzierte Strom kann bereits heute, durch den steigenden Strombedarf in der Zukunft umso mehr, in Limburg verbraucht werden.
Die EVL vermarktet seit vielen Jahren regional erzeugten Ökostrom aus Wasserkraft, Kraft-Wärme-Kopplung und PV. Der zusätzliche Bedarf wird durch zertifizierten Ökostrom bereitgestellt. Ins Netz der EVL wird auch Strom aus Wind- und Sonnenkraft und der Biogasanlage eingespeist.
Grundstücke/Flächenplan:
Die Fläche des Suchraums beträgt ca. 28 ha. Die Nutzfläche, die für den Solarpark benötigt wird, beträgt ca. 12-15 ha.
Mehr als die Hälfte der Grundstückseigentümer:innen hat Interesse an der Verpachtung ihrer Flächen für den Solarpark. Es zeichnet sich eine Fläche von über 10 ha ab.
Es wurden Grundstückseigentümer:innen im Suchraum und teilweise angrenzend angeschrieben, um Kontakt zu den Grundstückseigentümer:innen und Bewirtschaftern vor Ort aufnehmen zu können. Ziele sind die Abfrage des Interesses an einer Verpachtung und das bessere Verstehen der landwirtschaftlichen Strukturen.
Wir orientieren uns bei unseren Pachtangeboten an der Marktsituation und den wirtschaftlichen Potenzialen der Projekte.
Seit der Potenzialflächenermittlung im Jahr 2013 hat es weitreichende Veränderungen rund um das Thema PV-Freiflächen gegeben. Die einschlägigste Änderung betrifft die bevorzugte Flächenkulisse nach dem EEG. Flächen entlang von Autobahnen werden mittlerweile nicht mehr im Korridor 110m, sondern im Korridor 200 m bevorzugt und sind demnach EEG-ausschreibungsfähig.
Es ist vorgesehen die Flächen nach dem Rückbau der PV-Freiflächenanlage wieder in die landwirtschaftliche Nutzung zurückzuführen.
Gemäß § 9 (2) FStrG ist ein Schutzstreifen von 40 m vom Fahrbahnrand einzuhalten. Dieser kann auf Antragstellung in Einzelfällen unterschritten werden.
Fahrrad- und Wanderwegen sollen erhalten bleiben. Dies ist eine Vorgabe des RP Gießen zur Genehmigungsfähigkeit.
Gemäß § 37 Abs. 1, Nr. 2 EEG 2021 sind Freiflächenanlagen weiterhin förderfähig, die auf Flächen in einer Entfernung längs von Autobahnen von bis zu 200 Metern, gemessen vom äußeren Rand der Fahrbahn, errichtet werden und innerhalb dieser Entfernung ein längs zur Fahrbahn gelegener und mindestens 15 Meter breiter Korridor freigehalten wird.
Weiteres:
Dieses Thema kann mit dem Solarpark-Projekt nicht bearbeitet werden.
Es handelt sich um zwei technisch unterschiedliche Projektarten, die jeweils ihre Berechtigung haben.
Der Gesellschaftszweck ist der Verkauf oder die Verpachtung von PV-Dachanlagen in Kooperation mit den Stadtwerken Diez und Weilburg.
Beim Verkaufsmodell erwirbt der Dacheigentümer die PV-Anlage. Beim Verpachtungsmodell bleibt die EVL Eigentümer und der Dacheigentümer leistet eine monatliche Pachtzahlung.
Eine gemeinsame Gesellschaft, an der die EVL die Mehrheit halten wird.
Zurzeit befinden wir uns noch ganz am Anfang des Projektes. D.h. wir prüfen Flächen, führen Gespräche mit Eigentümer:innen, politischen Gremien, Bürger:innen etc. und beschäftigen uns mit Möglichkeiten, wie ein solches Projekt im Einvernehmen mit Bevölkerung und Landwirtschaft umgesetzt werden kann.
Wir rechnen mit einer Projektlaufzeit von 2-3 Jahren bis zu einem möglichen Baubeginn. Bis dahin folgen viele weitere Projektschritte:
- Restriktionsanalyse (Planer)
- Abschluss Pachtvertrag und - soweit gewünscht - Beteiligungsoption (Planer & Eigentümer der Flächen)
- Abstimmungen mit Regionalplanung (Planer & Gemeinde)
- Beauftragung Umweltanalysen und ggf. Bodengutachten (Planer & Gutachter)
- Sicherstellung Netzanschluss (Planer & Netzbetreiber)
- Entwurfsplanung Solarpark, Kabeltrasse, Wege und Logistikflächen (Planer)
- Abschluss städtebaulicher Vertrag (Planer & Gemeinde)
- Bebauungsplanverfahren (Planer & Gemeinde)
- Genehmigungsverfahren Solarpark und Umspannwerk (Planer & EPC-Partner)
- Ausführungsplanung Solarpark und Umspannwerk (Planer & EPC-Partner)
- Vereinbarungen mit Co-Investoren (Planer)
- Abschluss PPA inkl./exkl. (regionale) Herkunftsnachweise (Planer & EVL)
- Abschluss Verträge zur Betriebsführung (technisch, kaufmännisch, ökologisch) (Planer)
- Abschluss Kreditverträge mit fremdfinanzierender Bank (Planer & Bank)
- Baubeginn > Projektumsetzung > Inbetriebnahme (Planer & EPC-Partner / Gutachter)
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf
Sie haben Fragen zu dem geplanten Solarpark an der A3 entlang Lindenholzhausen? Dann schreiben Sie uns gerne eine E-Mail.
E-Mail: solarpark@evl.de