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Allgemeinverfügung zur Beschränkung des Gemeingebrauchs und des Eigentümer- und Anliegergebrauchs im Hinblick auf die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern
Aufgrund der derzeit anhaltenden Trockenheit und den seit Wochen bzw. Monaten fehlenden Niederschlägen, hat der Landkreis Limburg-Weilburg eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Entnahme von Wasser aus den oberirdischen Gewässern mit sofortiger Wirkung untersagt. Das Entnahmeverbot gilt bis 15.11.2023, sofern dieses nicht vorab durch die untere Wasserbehörde aufgebhoben wird.
Weitere Informationen finden Sie im nachstehenden Dokument:
Allgemeinverfügung_2023