Hausanschlüsse
Informationen zum Herstellen von Netzanschlüssen Strom, Trinkwasser, Erdgas oder Nahwärme an das Ortsnetz der EVL
Der Netzanschluss wird durch die Bauherrschaft formlos beantragt. Daraufhin erstellen wir eine Kostenermittlung/Angebot.
Wir benötigten folgende Unterlagen zur Erstellung des Angebotes:
- Kopie vom Deckblatt der Baugenehmigung
- Anschrift des Bauherrn, Telefon- und Handy-Nummern
- Maßstäblicher Lageplan des Grundstücks
- Maßstäblicher Keller- bzw. Erdgeschossgrundriss mit eingezeichnetem Hausanschlussraum
- Angaben zu den benötigten Leistungsgrößen: Strom in kVA, Erdgas/Wärme in kW, Trinkwasser in Vs.
Grundlage für die Herstellung des Netzanschlusses bildet die DIN 18012 (Haus-Anschlusseinrichtungen - Allgemeine Planungsunterlagen) sowie die aktuell gültigen Regeln der Technik.
Zum Durchführen der Anschlussleitungen ins Gebäude muss eine Mehrspartenhauseinführung für Strom, Erdgas, Trinkwasser und Telekommunikation nach den anerkannten Regeln der Technik und Normen gas- und wasserdicht eingebaut werden.
Zertifizierte Mehrspartenhauseinführungen für Neubauten ohne Keller sowie für Neubauten mit Keller sind bei uns käuflich zu erwerben.
Die entsprechenden Einführungen müssen vor dem Betonieren der Bodenplatte bzw. während dem Mauern des Kellers durch die Bauherrschaft bzw. durch deren Bauunternehmer fachgerecht eingebaut werden.
Für größere Netzanschlüsse, die nicht über eine Standardeinführung abgedeckt werden können ist eine individuelle Absprache erforderlich. Hierzu steht Herr Frank Kappes unter der Telefonnummer 06431 2903-467 zur Verfügung.
Sollte der/die Bauherr:in nicht mit dem/der Grundstückseigentümer:in identisch sein, so ist zwingend die Unterschrift des Grundstückseigentümers bzw. der Grundstückseigentümerin einzuholen.
Information zum Telefonanschluss sind beim Beratungs- und Baubüro der Telekom Gießen zu erhalten.
Tel.: 0800 330 1903 (ohne Gewähr) www.telekom.de/umzug/bauherren-service
Nach Beauftragung des Angebotes und Begleichung der Abschlagsrechnung, setzt sich der/die Bauherr:in mit Herrn Frank Kappes Tel. 06431 2903-467 zur Vereinbarung des Anschlusstermins in Verbindung.
Inbetriebnahme:
Ist der Netzanschluss hergestellt und hat der im Installateurverzeichnis der EVL eingetragene Installateur uns
- für die Elektroanlage eine „Anmeldung an das Niederspannungsnetz“ (und bei Bedarf das Datenblatt „Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge“)
- für die Erdgasanlage eine „Anmeldung einer Gasinstallation“
(zusätzliche Begutachtung durch Bezirksschornsteinfegermeister vorausgesetzt) - für die Nahwärmeanlage vorab einen „Nahwärmefragebogen“ zur Dimensionierung der Anlage
- für die Trinkwasseranlage eine „Anmeldung zur Ausführung einer Trinkwasserinstallation“
eingereicht, so setzen wir die jeweilige Anlage nach Terminvereinbarung durch den Installateur in dessen Beisein mit dem Einbau des Zählers in Betrieb.