Energieausweis

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) löst die Energieeinsparverordnung (EnEV) ab. So spielt der Energieausweis auch im neuen Gebäudeenergiegesetz eine große Rolle.

Es kommen dabei zwei Bewertungsverfahren zum Einsatz: der Bedarfsausweis, dessen Grundlage der berechnete Energiebedarf ist oder der Verbrauchsausweis, der den gemessenen Energieverbrauch auswertet. Anlässe für die der Energieausweis erstellt werden muss sind Neubau, Verkauf, Vermietung und Verpachtung sowie umfangreiche Sanierung mit Berechnungen zum gesamten Gebäude.

Die Vorgaben zum neuen Energieausweis stehen im Teil 5 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2020). Von §79 bis §88 finden Eigentümer:innen und Mieter:innen alle Details.

Die nachstehende Grafik macht deutlich, für welchen Gebäudetyp welcher Energieausweis vorgesehen ist:

2020 06 04 Energieausweis Grafik Transparent


Alle Energieausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren. Zur Bestellung eines verbrauchsorientierten Energieausweises füllen Sie bitte lediglich den Fragebogen zum Objekt aus und senden Sie diesen unterschrieben sowie entsprechendes Bildmaterial an uns zurück. Sie erhalten Ihren Gebäude-Energieausweis, erstellt von unseren zertifizierten Energieberatern mit der Rechnung per Post.

Ihr Ansprechpartner

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Wir sind Ihr erster Ansprechpartner und leiten alles Weitere für Sie in die Wege:

Energieversorgung Limburg GmbH
Ste.-Foy-Straße 36
65549 Limburg an der Lahn

Werner Hofmann
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